Inklusionsassistenz/Schulbegleitung - Konduktive Förderung nach Petö für Kinder mit Schädigung des zentralen Nervensystems

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Schulbegleitung/Inklusionsassistenz im Pooling Modell

Die Phoenix führt mit dem Bezirk Oberbayern ein Modellprojekt zur Schulbegleitung durch – immer zwei Kinder haben einen Schulbegleiter gemeinsam. Die Mitarbeiter sind besser qualifiziert und haben eine fachliche Leitung, die kontinuierlich die Qualität der Arbeit überprüft und Verbesserungen einleitet.

Schulbegleitung/ Inklusionsassistenz trägt dazu bei, die erforderliche Unterstützung im pflegerischen, motorischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich, die den Eingliederungshilfebedarf begründet, zu gewähren. Hierbei zielt die Leistung insbesondere darauf ab, dass durch angemessene Begleitung die Kinder am Unterricht/ Hort teilnehmen, schulische Anforderungen bewältigen und sich in den Klassenverband integrieren können. Dadurch soll Krisen vorgebeugt und eine größtmögliche Selbstständigkeit der Kinder erreicht werden. Die Schul- bzw. Hortbegleitung muss von den Erziehungsberechtigten beim entsprechenden Kostenträger, in der Regel ist dies der Bezirk Oberbayern, beantragt werden.

Wesentliche rechtliche Grundlagen:

  • Sozialgesetzbuch - SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • Sozialgesetzbuch - SGB XII (insbesondere §§ 53 ff, 75 ff)
  • Eingliederungshilfe - Verordnung nach § 60 SGB XII
  • Bayerischer Rahmenvertrag für ambulante Dienste der Eingliederungshilfe gem. §79 SGB XII

Um diese Tätigkeit entsprechend ausüben zu können, bietet die Phoenix geschultes Personal. Die fachliche Grundlage hierfür basiert auf den Prinzipien der Konduktiven Förderung. Wird vom Kostenträger eine Fachkraft genehmigt, kann auch ein Konduktorin, bzw. ein Konduktor eingesetzt werden.

Weitere Informationen zur Inklusionsassistenz/ Schulbegleitung finden sie hier


Für weitere Fragen können Sie gerne über info@phoenix-kf.de Kontakt mit uns aufnehmen.
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